Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietomnibusfahrten
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des Vertrages, der im Fall der Buchung zwischen Ihnen und uns, der Firma Schmid Busreisen, nachstehend „MSB“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommt. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus.
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Vertragsabschluss
Eine vertragliche Bindung der Firma entsteht erst bei Bestätigung durch MSB.
3. Leistungsinhalt
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung von MSB maßgebend. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist MSB lediglich Vermittler.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen durch MSB
Abweichungen einzelner Leistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluss eintreten und von MSB oder den beauftragten Leistungsträgern nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt.
4.2. Änderungen durch den Auftraggeber
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Fahrtantritt (z.B. hinsichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer. Der Auftrag zur Änderung ist vom Auftraggeber durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen.
5. Haftung
MSB haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Erbringung der gemäß Ziffer 3 bestätigten Leistungen, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziffer 6.
6. Beschränkung der Haftung
6.1. Die Haftung von MSB ist insgesamt auf die Höhe des in Ziffer 5 vereinbarten Preises beschränkt;
a) soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird,
b) soweit MSB wegen eines dem Fahrtteilnehmer entstehenden Schadens ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Dritten haftbar ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Auftraggeber lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines Dritten bei Gelegenheit der Vertragserfüllung.
6.2. Die Haftung von MSB ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem anderen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an zuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
6.3.MSB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden. Hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Leistungsträgers bzw. die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7. Preise
7.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
7.2. Vermindert sich die Leistung von MSB oder der beauftragten Leistungsträger nur unwesentlich im Verhältnis zur Bestätigung, wird dadurch der vereinbarte Preis nicht beeinflusst. Erhöht oder vermindert sich die Leistung gegenüber der Auftragsbestätigung von MSB wesentlich, so ist der entsprechende Mehrpreis vom Kunden zu tragen oder dem Kunden der sich danach ergebende Mehrpreis zu berechnen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Anstelle der vereinbarten Vergütung kann MSB für die vertraglichen Leistungen eine Rücktrittspauschale erheben:
bis 22 Tage vor Fahrtantritt 20%
bis 7 Tage vor Fahrtantritt 50%
bis 1 Tag vor Fahrtantritt 65%
ab 1. Tag vor Fahrtantritt 80% des vereinbarten Entgelts.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann MSB eine den Umständen nach angemessene Vergütung für jede bereits erbrachte oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringende Leistung verlangen. Für die Verpflichtung von MSBzur Rückführung der Kunden gilt Ziffer 9.2 sinngemäß.
8.3 Die Rücktrittskosten beauftragter anderer Leistungsträger (Stornogebühren z.B. Hotelleistungen, Schiffspassagen usw.) sind entsprechend deren Bedingungen vom Kunden zu bezahlen.
9. Rücktritt und Kündigung durch MSB
MSB kann in folgenden Fällen vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrtantritt
den Vertrag kündigen:
9.1 Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von MSB nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen;
9.2 Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist MSB verpflichtet, die Fahrtteilnehmer zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung durch MSB unmöglich machen. Aufwendungen, die MSB aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch gemäß Ziffer 7.2, wenn aus den angeführten Gründen Änderungen der Leistungen erforderlich sind.
10. Verhalten der Fahrgäste
10.1. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden Reinigungskosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10.2. Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an MSB zu richten.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber MSB geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten; sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt MSB zunächst gegenüber dem Kunden, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis MSB dem Kunden das Ergebnis ihrer Prüfung und ihre Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
12. Paß-, Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde und die Fahrtteilnehmer sind für die Kenntnis und Einhaltung der Pass- Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen / ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert worden sind.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Ravensburg. Gerichtsstand für Nichtkaufleute ist der Wohnort des Kunden, für Vollkaufleute der Sitz von MSB.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Mathias Schmid Busreisen
Am Reutehof 46
88213 Ravensburg-Oberzell
Tel. 07516525094
Fax 07512023626
schmid@schmidbusreisen.de
Stand: 2018