Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fahrzeugmiete
1.Reservierung
Vom Vermieter bestätigte Reservierungen sind verbindlich. Abbestellung müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Wird nicht rechtzeitig abbestellt, ist der vereinbarte Tarif zu entrichten.
2. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug wird zum vereinbartem Termin zurückgebracht. Nach Beendigung des Mietvertrags oder der Mietdauer ist der Vermieter jederzeit berechtigt das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.
3. Mietpreise
Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Der Mietpreis ist bei der Fahrzeugrückgabe in voller Höhe und uneingeschränkt fällig.
4. Kraftstoff
Der Vermieter überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Vermieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung des Tagesaktuellen Kraftstoffpreises zzgl. 10ct je Liter in Rechnung gestellt.
5. Fahrzeugbenutzung
1. Das Fahrzeug ist nur durch den im Mietvertrag genannten Fahrer-/in zu benutzen.
2. Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.
3. Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führen wird.
4. Dem Mieter ist es nicht gestattet an Motorsport- oder ähnlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
5. Auslandsfahrten nur nach Genehmigung.
6. Wenn während der Mietzeit Reparaturen notwendig werden, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet, dürfen solche Reparaturaufträge nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten 100,00 € nicht übersteigen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet.
6. Haftung/Verhalten des Mieters bei einem Unfall und/oder sonstigen Schäden
1. Für aufkommende Schäden haftet der Fahrer.
2. Die Selbstbeteiligung durch den Mieter beträgt bei Kasko- und Haftpflichtschäden 1000€.
3. Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen, am Unfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht unter Vorlage von Fotos und einer Skizze zu übermitteln. Der Unfallbericht hat insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaige Zeugen sowie die amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten.
7. Datenschutz Einwilligung
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Vertragsabwicklung und Kundenberatung erforderlich sind, verarbeitet und genutzt werden. Zu diesem werden die Daten im erforderlichen Umfang auch an externe Dienstleister zur Vertragsabwicklung weitergegeben. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung.
Mathias Schmid Busreisen
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88213 Ravensburg-Oberzell
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