Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalreisen und Tagesfahrten

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des Vertrages, der zwischen Ihnen und uns, der Firma Schmid Busreisen, nachstehend „MSB“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommt. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Vertragsabschluss/Reisebuchung

Buchungen, die über unsere Homepage oder per E-Mail vorgenommen werden, sind erst nach einer Bestätigung von MSB gültig. Anmeldungen, welche telefonisch eingehen, sind direkt verbindlich. Tagesfahrten dürfen Sie bei uns bar im Bus bezahlen (hier gibt es keine schriftliche Bestätigung).

Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie eine Rechnung mit den Reiseinfos bis ca. 14 Tage vor Abfahrt per Post oder mail. Diese muss bis zum Fahrtantritt beglichen sein.

2. Leistungsinhalt

Die vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die in der Bestätigung beschriebenen Leistungen.  Bei Tagesfahrten gelten die Leistungen laut Ausschreibung.

3. Leistungsänderung durch MSB
Abweichungen einzelner Leistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluss eintreten und von MSB oder den beauftragten Leistungsträgern nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind von MSB unverzüglich dem Kunden mitzuteilen.

4. Änderungen durch den Kunde

Umbuchungen oder Änderungen am Vertrag (Rechnungsadresse, Teilnehmer, …) können nach Verlangen vom Kunde, mit einer Gebühr von 10€ bearbeitet werden.

5. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche Haftung von MSB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

b) MSB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden und für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von MSB sind. MSB haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von MSB ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von MSB aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

6. Preisänderungen

a) MSB kann Preiserhöhungen bis zu 8% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis 14 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 8% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

d) Die Rechte nach Ziff. 6 c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Gewährleistungen und Abhilfe

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreis verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen Ihm keine Ansprüche auf Herabsetzen des Reisepreises zu.

c) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.

d) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringender Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.

e) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllen verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

8. Rücktritt durch den Kunden (gilt nicht für Mietomnibusfahrten!)

a) Der Kunde kann jederzeit vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Anstelle der vereinbarten Vergütung kann MSB für die vertraglichen Leistungen eine Rücktrittspauschale erheben:

Mehrtagesfahrten:
- bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 20%
- bis 8 Tage vor Fahrtantritt: 50%
- bis 1 Tag vor Fahrtantritt: 85%
- am Tag der Abreise: 100%

Tagesfahrten:

- bis 20 Tage vor Fahrtantritt: kostenlos
- bis 1 Tag vor Fahrtantritt: 15€ p.P.
- am Tag der Abreise: 100% (mind. 25€)

Das Rücktrittsdatum ist der Tag, an dem die Stornierung bei uns eingegangen ist. Wir empfehlen, dies schriftlich zu tun.

b) Die Rücktrittskosten beauftragter anderer Leistungsträger (z.B. Hotelleistungen, Schiffspassagen, Eintrittskarten usw.) sind entsprechend deren Bedingungen vom Kunden zu bezahlen.

c) Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, gerne direkt bei uns.

9. Rücktritt und Kündigung durch MSB

MSB kann in folgenden Fällen vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrtantritt
den Vertrag kündigen:
a) Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von MSB nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen;

b) Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist MSB verpflichtet, die Fahrtteilnehmer zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung durch MSB unmöglich machen. Aufwendungen, die MSB aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

c) Mindestteilnehmerzahl (MTZ)

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt (wenn nicht anders ausgeschrieben) 20 Personen. Falls dies wiedererwartend nicht erreicht wird, kann MSB die Reise (auch kurzfristig) absagen.

10. Verhalten der Gäste

a) Bei Verunreinigung oder Beschädigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden Reinigungs- und Reparaturkosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
b) Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an MSB zu richten.

c) MSB kann den Reisevertrag fristlos dann kündigen, wenn der Reisende die Reise erheblich stört und somit die weitere Teilnahme für den Veranstalter und die restlichen Gäste unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber MSB geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten; sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt MSB zunächst gegenüber dem Kunden, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis MSB dem Kunden das Ergebnis ihrer Prüfung und ihre Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde/ der Fahrtteilnehmer ist für die Kenntnis und Einhaltung der Pass- Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert worden sind.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist Ravensburg. Gerichtsstand für nicht Kaufleute ist der Wohnort des Kunden, für Vollkaufleute ist es der Sitz von MSB.

b) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SRG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann MSB nur am Sitz von MSB verklagen.

c) Für Klagen von MSB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MSB vereinbart.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Druckfehler

Für Druck- und Schreibfehler im Katalog, der Zeitung oder auf der Homepage übernehmen wir keine Haftung.

 

Schmid Busreisen

Inhaber: Mathias Schmid

Am Reutehof 46
88213 Ravensburg-Oberzell

Tel. 0751/6525094
info@schmidbusreisen.de

Stand: 2026

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